Informationen für Jugendliche

Was ist die Taschengeldbörse?

Die Taschengeldbörse Münster ist eine Vermittlungsstelle. Sie nimmt Anmeldungen hilfsbereiter jugendlicher Schüler*innen im Alter von 14 bis 17 Jahren entgegen, die hilfesuchende ältere Menschen im Garten und im Haushalt unterstützen möchten. Sie speichert die persönlichen Daten der Interessierten und lädt die Jugendlichen zu einem Kennenlerntreffen ein. Bei diesem Gespräch werden alle wichtigen Dinge rund um Taschengeldaufgaben besprochen und Fragen beantwortet. Letzte Aufgabe der Taschengeldbörse ist es, den Kontakt zwischen den Jugendlichen und den hilfesuchenden Senior*innen herzustellen.

Nach der Vermittlung musst du alles Weitere eigenständig mit den Anbietenden der Taschengeldaufgabe regeln und klären. Falls du bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten oder anderen Schwierigkeiten Unterstützung brauchst, kannst du dich an das Team der Taschengeldbörse wenden.

Wir wünschen uns generell einen respektvollen, wertschätzenden und fairen Umgang zwischen Jugendlichen und Senior*innen.

Was sind Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse?

  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und nach Möglichkeit im Wohngebiet der Jugendlichen ausgeführt werden.
  • Die Aufgaben sollen täglich nicht länger als 2 Stunden dauern. Die wöchentliche Stundenzahl soll 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Für Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse wird eine Vergütung von mindestens 5,- Euro pro Stunde empfohlen.
  • Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse sind versicherungsfrei und nicht steuerpflichtig.
  • Verfügbare Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.

Mögliche Aufgaben:
Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, kleinere Tätigkeiten im Garten (z. B. Rasenmähen), PC- oder Handy-Unterstützung geben

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mitmachen zu können?

  • Du hast Deinen Wohnsitz in Münster.
  • Du bist mindestens 14 und höchstens 17 Jahre alt.
  • Du besuchst noch die Schule.
  • Du hast kein eigenes Einkommen.

Du klärst mit deinen Eltern ab, dass du bei der Taschengeldbörse mitmachen möchtest. Wir benötigen dazu die Genehmigung einer/s Erziehungsberechtigten. Und damit wir deine Daten speichern dürfen, benötigen wir zusätzlich eine unterzeichnete Datenschutzerklärung. Die erforderlichen Erklärungen findest Du beigefügt bzw. als Downloads auf unserer Website.

Deine Unterlagen schickst du der Taschengeldbörse zu, oder du gibst sie während der Servicezeiten bei uns ab. Innerhalb kurzer Zeit erhältst du eine Einladung.

Welche gesetzlichen Bestimmungen sollte ich kennen?

Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen den Jugendlichen und den Aufgabenanbietenden (hier: Senior*innen). Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für zu vergebende Aufgaben Abnehmende finden, noch, dass einem Jugendlichen eine Aufgabe vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen dem Senior/der Seniorin und dem/der Jugendlichen eingehalten werden oder dass Tätigkeiten zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Aufgabenanbietendem/r und Jugendlichem/r zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.

Bitte beachte, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr. 

Jugendarbeitsschutz
Schüler*innen ab 14 Jahren dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich und maximal 10 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichtes erfolgen.
Schüler*innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.

Mehr zu diesem Thema findest du in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Klare Sache", die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.html

Steuerrecht
Schüler*innen, die nur gelegentlich für ein Taschengeld tätig werden, sind keine Arbeitnehmer*innen im Sinne des Steuerrechts. Das Taschengeld für deine gelegentlichen Hilfeleistungen unterliegt nicht der Steuerpflicht.

Bezug von Sozialleistungen
Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld etc.) beziehen, müssen unter Umständen die Höhe des erzielten Taschengeldes beim zuständigen Träger angeben. Falls du solche Leistungen beziehst, kläre vorher bei der zuständigen Behörde ab, ob und ggfs. welche Auswirkungen die Aufnahme einer Taschengeldaufgabe für dich hat. 

Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie deine persönlichen Daten. Die von dir in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse EDV-mäßig erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen dir und den Senior*innen weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt.
Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Anmeldeformular). Ohne Einwilligung ist eine Teilnahme an der Taschengeldbörse nicht möglich.

Über deine Rechte zum Datenschutz gibt dir ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft, das du unter folgendem Link findest:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Datenschutz_MeineRechte.html?nn=5217204

Wie bin ich bei der Ausübung der Taschengeldaufgabe versichert?

Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und von seinem Verdienst Beiträge zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen aber kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Achtung:  Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine Regelmäßigkeit entstehen, dann solltest du vorher von deiner Krankenkasse prüfen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Tätigkeit für dich noch sozialversicherungs- und beitragsfrei ist. Sogenannte Ferienjobs beispielsweise unterliegen nochmals ganz anderen Regeln. 

Krankenversicherung
Durch deine Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse ändert sich an deiner Krankenversicherung nichts. Du bist weiterhin bei deiner jetzigen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung versichert.
Achtung:  Auch hier gilt der Hinweis wie bei der Sozialversicherung. Bei einer regelmäßigen Taschengeldaufgabe solltest du dich auf die sichere Seite begeben und mit deiner Krankenkasse klären, ob du noch weiterhin bei deinen Eltern mitversichert bist. 

Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Deshalb ist es für dich wichtig, dass du über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert bist. Frag deine Eltern, ob sie eine solche Haftpflichtversicherung besitzen und ob du darüber mitversichert bist. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.

Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung über deine Eltern gilt auch für die Taschengeldbörse. Frag deine Eltern, ob eine solche Versicherung für dich besteht. Über die Taschengeldbörse besteht kein Versicherungsschutz. Wenn du durch einen Unfall verletzt werden solltest, bist du über deine Krankenversicherung abgesichert. Eine private Unfallversicherung tritt mit ihren Leistungen ein, wenn aufgrund des Unfalles Gesundheitsschäden bestehen bleiben.

Hier erhältst Du alle Informationen zusammengefasst als "Download".

Du kannst dir die Informationen ausdrucken und die wichtigen Themen noch einmal mit deinen Eltern besprechen.

Servicezeiten

Dienstags und donnerstags sind wir von 16:00 bis 18:00 Uhr für dich erreichbar.

Außerhalb dieser Zeiten kannst du uns deine Fragen und Wünsche gerne auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder per E-Mail schicken. Wir melden uns zeitnah bei dir.

Taschengeldbörse Münster
Gasselstiege 13, 48159 Münster
Telefon: 0251 14917752 (bitte die Vorwahl mitwählen)
E-Mail: tab@muenster.de