Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir die Fragen aufgelistet, die bisher am häufigsten gestellt wurden.
Falls bei Ihnen doch noch weitere Unklarheiten bestehen sollten, wenden Sie sich bitte im Rahmen der Sprechstunde an uns oder schreiben Sie uns eine E-Mail an tab@muenster.de
Für Seniorinnen und Senioren
Wie funktioniert die Anmeldung?
Für Jugendliche
Wie funktioniert die Anmeldung?
Sie haben drei Optionen sich anzumelden:
- Sie kommen während unserer Sprechzeiten in das Gesundheitshaus oder gehen zu einem unserer Kooperationspartner (z. B. dem Südviertelbüro oder dem Infopunkt Hiltrup).
- Sie können sich online hier (Anmeldung) anmelden.
- Wir können Ihnen alle nötigen Formulare per Post zuschicken.
Du findest unsere Onlineanmeldung hier: Anmeldung
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst Du eine automatische E-Mail über Deine Anmeldung, und wir laden Dich dann schnellstmöglich zu einem Kennenlerntreffen ein. Wenn Du Dich nicht online anmelden möchtest, können wir Dir natürlich auch alles per Post zuschicken oder Du kommst persönlich während der Sprechstunden zu uns in das Gesundheitshaus.
Für Seniorinnen und Senioren
Wie schnell bekomme ich Hilfe?
Für Jugendliche
Wie oft bekomme ich einen Auftrag vermittelt?
Wir versuchen schnellstmöglich zu vermitteln. Meist können wir Ihnen innerhalb einer Woche weiterhelfen.
Das ist schwer zu sagen und unterliegt starken Schwankungen. Im Idealfall können wir Dir einmal im Monat eine Tätigkeit vermitteln.
Für Seniorinnen und Senioren
Wieviel Taschengeld gebe ich?
Für Jugendliche
Wieviel Taschengeld bekomme ich?
Die Taschengeldbörse Münster schlägt ein stündliches Mindesttaschengeld von 5,00 € vor.
Wir empfehlen den Seniorinnen und Senioren die Zahlung eines stündlichen Taschengelds von mindestens 5,00 € vor. Mindestens, weil die Seniorinnen und Senioren natürlich auch mehr geben können...
Für Seniorinnen und Senioren
Muss ich nicht den Mindestlohn bezahlen?
Für Jugendliche
Warum bekomme ich keinen Mindestlohn?
Nein. Zwar haben alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro pro Stunde. Jugendliche unter 18 Jahre sind allerdings hiervon ausgenommen, wenn sie bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Zwar haben alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro pro Stunde. Jugendliche unter 18 Jahre sind allerdings hiervon ausgenommen, wenn sie bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Für Seniorinnen und Senioren
Wie kommt der Kontakt zustande?
Für Jugendliche
Wie kommt der Kontakt zustande?
Nachdem Sie sich angemeldet haben, suchen wir nach einem passenden Jugendlichen, der Ihnen helfen möchte. Sobald wir fündig geworden sind, bekommt der/die Jugendliche Ihre Kontaktdaten, sodass diese/r sich dann telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen melden kann.
Nachdem Du Dich bereiterklärt hast, den Auftrag anzunehmen, bekommst Du alle nötigen Daten zur Kontaktaufnahme, sodass Du Dich dann telefonisch (oder auch per Mail) bei den Seniorinnen und Senioren melden kannst.
Für Seniorinnen, Senioren und Jugendliche
Ist das nicht Schwarzarbeit?
Nein. Nachbarschaftshilfen die gegen ein geringes Entgelt erbracht werden, jedoch nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, gelten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht als Schwarzarbeit. Hierunter ist zu verstehen, dass es sich nicht um eine abhängige Beschäftigung handelt, wenn für eine Gefälligkeitsleistung ein kleines Dankeschön in Form eines Blumenstraußes oder eines kleinen Taschengeldes gezahlt wird.
Für Jugendliche
Wie läuft ein Kennenlerntreffen ab?
In einer Runde mit anderen neu angemeldeten Jugendlichen bekommst Du alle Infos rund um die Taschengeldbörse und Taschengeldaufträge. Wir lernen uns gegenseitig kennen und Du kannst alle Fragen und/oder Unsicherheiten mit uns teilen, sodass wir diese ausräumen können.